Passengers rights

 INFORMATIONEN ÜBER DIE RECHTE DER FAHRGÄSTE

ZUSAMMENFASSUNG der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 

 

Abgesehen von bestimmten Ausnahmen gilt diese Verordnung für Fahrgäste von Linienverkehrsdiensten, bei denen der Abfahrts- oder der Ankunftsort des Fahrgastes innerhalb der Europäischen Union (EU) liegt und bei denen die planmäßige Wegstrecke 250 km oder mehr beträgt. Einige der Bestimmungen gelten für alle Verkehrsdienste, einschließlich der Verkehrsdienste mit kürzeren Wegstrecken.

Bei den Linenverkehrsdiensten in der Republik Kroatien sowie bei der internationalen Beförderung von Fahrgästen mit mindestens einer Haltestelle außerhalb der Europäischen Union gelten bestimmte Ausnahmen und die Verordnung wird nicht angewendet.

 

Folgende Rechte gelten für alle Dienste:

 

  • Verbot der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit des Kunden; 
  • Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität (mit Ausnahme der  Fälle, wo die Sicherheitsbedingungen nicht vorhanden oder das Fahrzeug/ die Infrastruktur  inadäquat sind); 
  • finanzielle Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung ihrer Mobilitätshilfen infolge eines Unfalls, falls die Verantwortung des Beförderers oder des Busbahnhofs nachgewiesen wurde;
  • Mindestanforderungen an die Reiseinformationen für alle Fahrgäste vor und während der Fahrt sowie allgemeine Unterrichtung über die Rechte der Fahrgäste an den Busbahnhöfen und über das Internet; soweit möglich, müssen die Informationen für die Fahrgäste auf Anfrage auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich sein;
  • Einrichtung eines Verfahrens für die Bearbeitung von Beschwerden durch die Verkehrsunternehmen, das allen Fahrgästen zur Verfügung steht;
  • Bearbeitung von Beschwerden seitens des Beförderers spätestens 3 Monate nach dem Empfang.

 

Die Fahrgästerechte bei den Linienverkehrsdiensten zwischen einem oder mehreren EU-Staaten, bei denen die planmäßige Wegstrecke mindestens 250 km beträgt (sie haben keine Gültigkeit bei der Fahrgästebeförderung innerhalb der Republik Kroatien sowie bei der internationalen Fahrgästebeförderung zwischen einem EU und einem nicht-EU-Staat) schließen, unter anderem, Folgendes ein: 

 

  • garantierte Erstattung des Fahrpreises oder Umbuchung bei Überbuchung, Annullierung oder Verspätungen von mehr als 120 Minuten gegenüber der erwarteten Abfahrtszeit;
  • angemessene Unterstützung falls Reisen annulliert werden oder sich Reisen von mehr als drei Stunden um über 90 Minuten verspäten;
  • Informationen bei Annullierung oder verspäteter Ankunft;
  • Schutz der Fahrgäste bei Personenschäden (einschließlich Tod), Verlusten oder Beschädigungen infolge eines Unfalls, insbesondere im Hinblick auf die sofortigen praktischen Bedürfnisse.

Weitere Information:

EU  Verordnung  http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32011R0181

Kroatien Gesetze www.nn.hr

 

Wenn Sie glauben dass Ihre Rechte als Passagier verletzt wurden, bitte kontaktieren Sie uns:

 

Autotrans d.d.

p.p. 288, 51000 Rijeka

Info Center

e-mail: info@arriva.com.hr

 Der Europäischen Kommission webseite fur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.home.show

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